Friesenheim, den 22.5.2022

 

PRESSEMITTEILUNG

 

 

Wenig Rückendeckung vom Kultusministerium für die Schulen beim Datenschutz

Staatssekretärin Boser nimmt sich kurzfristig nicht die Zeit für ein Gespräch mit

Beratungsgremium des Kultusministeriums

 

In der Sitzung des Landesschulbeirats (LSB) am 19.Mai 2022 wurde der Umgang des Kultusministeriums bei der Einführung von Software und der Einhaltung des Datenschutzes und die Folgen für die Schulen diskutiert.

 

In einem einstimmigen Beschluss wurde eine Stellungnahme an das Kultusministerium verabschiedet, in der der LSB seine große Sorge zum Ausdruck bringt, „dass die Schulen in Baden-Württemberg im Bereich der Digitalisierung im Vergleich zu anderen Bundesländern und europäischen Nachbarländern abgehängt werden.

Dies betrifft alle Schulen und Schularten und wird besonders an der Schnittstelle zwischen Schule und Arbeitswelt deutlich. Schulen müssen auf die Lebens- und Arbeitswelt vorbereiten. Der Umgang mit digitalen Technologien, die Verwendung von Lizenzsoftware/ Cloudlösungen muss möglich sein, ansonsten drohen die während der Pandemie erzielten Fortschritte beim digitalen Unterrichten zu scheitern. Der hohe Einsatz der Lehrkräfte darf nicht vergebens gewesen sein.

 

In der lebhaften Diskussion äußerten auch die Vertreter der Wirtschaft ihr völliges Unverständnis für den Umgang des Kultusministeriums mit der Thematik. Insbesondere, nachdem der LFDI von den Schulen erwartet, „dass sie Schüler_innen bis zu den Sommerferien 2022 Alternativen zum Cloud-Dienst MS 365 für den Schulbetrieb anbieten“. Selbstverständlich müssen bei der Nutzung von Software datenschutzrechtliche Regelungen eingehalten werden. Der LSB ist allerdings der Auffassung, dass die Einzelschule dies nicht leisten kann, dies ist die originäre Aufgabe der Schulverwaltung.

 

Der LSB bittet das KM deshalb darum, unverzüglich eine entsprechende Zertifizierung für Software, die im Unterricht zum Einsatz kommen soll, selbst vor Ort mit eigenen Experten durchzuführen oder einen externen Dienstleister damit zu beauftragen, so dass

a) für die Einzelschule deutlich wird, welche Produkte in welcher Konfiguration rechtssicher eingesetzt werden können

b) die Klärung von datenschutzrechtlichen Regelungen nicht eigenverantwortlich von der Einzelschule vorgenommen werden muss

c) Musterschulen ermittelt werden können, deren geprüfte Verfahren zukünftig als Vorlage für andere Schulen eingesetzt werden können.“

 

In diesem Zusammenhang erachtet der LSB auch ein Schreiben der zuständigen Staatssekretärin an die Schulen für nicht sehr hilfreich, in dem sie feststellt, dass pauschale Aussagen über die rechtskonforme Nutzbarkeit von Produkten kaum möglich seien und eine pauschale Nutzung oder Untersagung ebenfalls nicht möglich sei.

 

Baden-Württemberg war bei der Digitalisierung im Bildungsbereich zu Beginn der Pandemie bestenfalls im Mittelalter angekommen und ermunterte die Schulen, selbst kreative und praktikable Lösungen zu suchen. Die jetzige Situation erinnert ein Mitglied des Gremiums an einen Fahrradhändler, der ein modernes E-Mountainbike Probe fahren lässt und anschließend ein altes Dreigangrad ausliefert mit der Begründung, das sei auch ein Fahrrad.

Nach dem krachenden Scheitern der Bildungsplattform ELLA ist das Vertrauen in landeseigene Produkte nicht besonders groß. Und so stellt der LSB in seiner Stellungnahme weiter fest, was fehlt sind Lernmanagementsysteme, in denen kollaborativ an Dokumenten gearbeitet werden kann.

Moodle kann es nicht, Its-Learning kann an Gymnasien nicht eingesetzt werden. Der permanente Verweis auf Moodle oder Its-learning (Lernmanagementsysteme) hilft deshalb nicht wirklich weiter.

 

Über diese Stellungnahme und das weitere Vorgehen im Interesse der völlig verunsicherten Schulen wollte der Vorstand des LSB mit der Staatssekretärin sprechen. Allerdings hat sie vor Anfang Juli keinen Termin frei.