PRESSEMITTEILUNG

Friesenheim, den 1.Februar 2022

 

 

Teilnahme am Präsenzunterricht muss verpflichtend bleiben

„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“

 

Der Landesschubeirat Baden-Württemberg (LSB) begrüßt die Haltung der Kultusministerin, die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht freizustellen, wie dies in anderen Bundesländern geplant ist.

Kinder und Jugendliche sind die Hauptverlierer der Pandemie, dieser Tatsache widerspricht niemand. Seit zwei Jahren fehlen ihnen wichtige Erlebnisse und Erfahrungen im sozialen und persönlichen Bereich, die ihnen überwiegend die Schule vermittelt. Fachwissen und Arbeitstechniken sind das eine, personale und soziale Kompetenzen das andere, das gute Schule ausmacht.

Wissen kann man nachholen, dafür gibt es Konzepte, soziale Erfahrungen nicht. Die Schule ist der Ort, an dem sich alle treffen, an dem Kinder und Jugendliche jeden Tag mit Menschen und Situationen konfrontiert sind, auf die sie sich einstellen müssen. Lockdown und Fernunterricht haben gezeigt, wie sehr Kinder und Jugendliche leiden, wenn ihnen dieser regelmäßige Kontakt fehlt – bis zu einer bedenklichen Zunahme psychischer Probleme.

Zur Entwicklung einer Persönlichkeit gehören vielschichtige Erfahrungen – Freundschaft schließen und sich arrangieren; sich zugehörig fühlen und sich abgrenzen; sich durchsetzen und sich zurücknehmen; sich vergleichen und sich messen …

Erwachsene können nach zwei Jahren Pandemie an ihre früheren Kontakte und Erfahrungen anknüpfen, für ein Kind oder einen Jugendlichen ist unter Umständen eine wichtige Entwicklungsphase unwiederbringlich vorbei.

Die Schulen sind durch die Pandemie in einer außerordentlichen Situation, Umfang und Ausbreitung der Pandemie verlangen ein hohes Maß an Eigenverantwortung von Schulleitungen. Wenn Schulen personell in der Lage sind, Präsenzunterricht zu erteilen, muss sichergestellt werden, dass alle Kinder daran teilnehmen, die nicht aus „zwingenden Gründen“ verhindert sind. Die Schulpflicht garantiert, dass jedes Kind sein Grundrecht auf Bildung wahrnehmen kann, es ist Aufgabe des Staates, dies durchzusetzen, auch gegen die Vorstellungen einzelner Eltern.