Der Landesschulbeirat war das erste Beratungsgremium des Kultusministeriums und ist im Schulgesetz verankert.
Der erste Baden-Württembergische Landesschulbeirat wurde am 16. April 1953 berufen. Er ist berechtigt, dem Kultusministerium Vorschläge und Anregungen auf dem Gebiet des Schulwesens zu unterbreiten und nimmt zu den Vorhaben des Kultusministeriums Stellung. Als Forum aller am Schulleben beteiligten Gruppen ist die Perspektive des Landesschulbeirats in Bezug auf gesellschaftliche, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen der Bildungsarbeit für das Kultusministerium sehr wertvoll.
Insgesamt besteht der 24. Landesschulbeirat aus 69 ordentlichen Mitgliedern und deren Stellvertretungen. Im LSB beraten Vertreterinnen und Vertreter der Eltern, der Lehrkräfte, der für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen, der Schülerinnen und Schüler, der kommunalen Landesverbände, der Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften und der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Außerdem bereichern Personen, die durch ihre Erfahrung in Bildungs- und Erziehungsfragen die Arbeit des Beirats besonders zu fördern vermögen, den Landesschulbeirat.
Die Arbeitsschwerpunkte des LSB
- Schulgesetzänderungen
- Verordnungen
- Verwaltungsvorschriften
- Personalentwicklungskonzepte des Kultusministeriums
- geplanten Verwaltungsreformen
- Organisationserlass
- Schulartenentwicklung
- Bildungsplanarbeit
- frühkindliche Bildung
- Arbeitspapier Grundschule
- Arbeitspapier Gemeinschaftsschule
- Eckpunktepapier Gymnasium