50 Jahre Landesschulbeirat

„Dieser Beirat ist kein behördlicher Apparat, sondern beruht auf echter Partnerschaft zwischen Bevölkerung und Staat. Er verzichtet aus guten Gründen auf die Austragung parteipolitischer Auseinandersetzungen.“So beschreibt 1953 Professor Dr. Hans Wenke von der Universität Tübingen, selbst Mitglied in diesem neu gebildeten Gremium, in einem Aufsatz in Kultus und Unterricht den Landesschulbeirat (LSB).

Selbstverständlich berät der LSB die Vorlagen des Kultusministeriums, wie zum Beispiel Entwürfe zu Bildungsplänen, Gesetzesänderungen und Verordnungen. Wo es möglich ist, bringen wir bereits im Vorfeld unsere Vorschläge ein.

Aber dabei bleibt es nicht. Der Landesschulbeirat ist heute sehr innovativ tätig. Die Zusammensetzung des LSB bringt es mit sich, dass Bildung und Erziehung ganzheitlich und gesamtgesellschaftlich gesehen werden. Das bringt auch mit sich, dass wir — und dies ist eine weitere unserer Aufgaben — dem Kultusministerium gegenüber Vorschläge unterbreiten, wo und wie Bildung und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern gefördert werden kann, aber auch Rahmenbedingungen, wie die Lehreraus- und -fortbildung noch weiter verbessert werden kann, wie das Zusammenwirken von Schule, Hochschule, Wirtschaft und Gesellschaft junge Menschen optimal auf die Zukunft vorbereiten kann.