Zum Hauptinhalt springen

Stellungnahme Erziehungspartnerschaft

Empfehlungen des Landesschulbeirats zur Stärkung der Erziehungspartnerschaft

Der Landesschulbeirat misst der Stärkung der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus eine zentrale Bedeutung für gelingende Bildungs- und Erziehungsprozesse bei. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich das vom Herrn Ministerpräsidenten vorgestellte Konzept der Grundschulzentren. Sein Ansinnen, § 55 Schulgesetz in den Fokus zu nehmen, deutet an, dass die darin enthaltenen Chancen bisher nicht optimal genutzt wurden. Die geplanten Grundschulzentren bieten aus unserer Sicht wichtige strukturelle Ansatzpunkte, um Erziehungspartnerschaften zu fördern und Eltern stärker in schulische Entwicklungsprozesse einzubinden.

Gleichzeitig sieht der Landesschulbeirat derzeit mehrere Herausforderungen, die einer wirksamen Umsetzung der Erziehungspartnerschaft entgegenstehen:

  • Die Angebote der Elternstiftung zur Förderung der Erziehungspartnerschaft sind an vielen Schulen nicht ausreichend bekannt und die Finanzierung dieser Angebote ist bislang nicht dauerhaft gesichert.
  • Die Teilnahme der Eltern an Elternabenden geht an vielen Schulen spürbar zurück.
  • Lehrkräfte fühlen sich zu wenig auf die Zusammenarbeit mit Eltern vorbereitet.
  • Es besteht eine geringe Verbindlichkeit seitens der Eltern zur aktiven Mitwirkung.
  • Mangelnde Deutschkenntnisse einzelner Eltern erschweren die Kommunikation zusätzlich.

Aus unserer Sicht ist es nun erforderlich, Arbeitsfelder zu konkretisieren, die der Erfüllung gemeinsamer und individueller Aufgaben im Bereich der Erziehungspartnerschaften zuträglich sind und damit den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Landes stärken. Letztlich müssen alle Maßnahmen den Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg zugutekommen.

Folgende Vorschläge gibt der LSB deshalb gerne an Sie weiter:

  1. Verbindliche Verankerung der Erziehungspartnerschaften
    Erziehungspartnerschaften sollen – auf Grundlage des Referenzrahmens Schulqualität, Q-Bereich 1.7 – bedarfsgerecht in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Schulen aufgenommen werden.
  2. Familiengrundschulzentren (FGZ) stärken
    Der Ansatz der FGZ erscheint bereits jetzt sehr gewinnbringend. Hier soll nach einer Pilotphase Kontinuität hergestellt werden. Daneben sollen Synergien mit kommunalen Einrichtungen genutzt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
  3. Unterstützung der Kommunikation bei Elternabenden
    Schülerinnen und Schülern sollen ermutigt werden, bei Elternabenden beispielsweise durch Übersetzungsleistungen für ihre Eltern mitzuwirken.
  4. Stärkung und Ausweitung der Kooperation mit der Elternstiftung
    Die Elternstiftung soll als verbindlicher Kooperationspartnerin der Schulen etabliert werden. Ihre Angebote sollen auf die beruflichen Schulen ausgeweitet und auch den betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbildern zugänglich gemacht werden. Dies schließt eine verlässliche finanzielle Absicherung der Angebote ein. Ferner sollen die Kontaktdaten der Elternbeiratsvorsitzenden und Gesamtelternbeiräte frühzeitig erfasst und der Elternstiftung zur Verfügung gestellt werden, damit eine direkte Kommunikation von Elternstiftung zu Eltern erfolgen kann.
  5. Verbindliche Inhalte in der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung
    Inhalte zur Erziehungspartnerschaft sollen verpflichtend in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften aufgenommen werden, insbesondere zu den Themen Beratung, Gesprächsführung, interkulturelle Kompetenz und Kooperation mit der Elternstiftung.
  6. Evidenzbasierte Begleitung und Qualitätssicherung
    Eine wissenschaftliche Begleitung soll Gelingensfaktoren für Erziehungspartnerschaften defi-nieren und das IBBW darauf aufbauend Checklisten und Evaluationsinstrumente für die Schulen bereitstellen. Eine landesweite Evaluation durch das IBBW könnte die Basis für Weiterentwicklungen bilden.
  7. Zeitliche Ressourcen an Schulen sicherstellen
    Es ist wichtig, dass die Schulen Erziehungspartnerschaften bei ihrer Arbeit priorisieren. Um die erforderlichen Zeitressourcen freizusetzen ist es notwendig, andere Aufgaben zu reduzieren – diese sollte das Kultusministerium definieren.
  8. Offene Haltung innerhalb der Kultusverwaltung fördern
    Eine unterstützende Haltung zu Erziehungspartnerschaften soll auf allen Ebenen der Kultusverwaltung – insbesondere in Schulämtern und Regierungspräsidien – gestärkt werden. Dazu schlagen wir eine landesweite Kongress- oder Veranstaltungsreihe vor.

Insgesamt ist aus unserer Sicht eine Weiterentwicklung der Schulkultur im Hinblick auf Erziehungspartnerschaften erforderlich, um Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Ausbildungspersonal als gleichwertige Partner in Bildungs- und Erziehungsfragen zu gewinnen.

In diesem Zusammenhang ist es uns ein Anliegen, auch die Erziehungspartnerschaft in den Kindergärten in den Blick zu nehmen und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erziehungspersonal verbindlich zu verankern und zu systematisieren.